(Presse-)Mitteilung 18.08.2010

Untere Naturschutzbehörde und Bund Naturschutz als sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der RTW-Vor-Bauleitplanung vermutlich nicht beteiligt

Kaufbeuren-Neugablonz/Germaringen – Nachdem  Germaringens Erster Bürgermeister Kaspar Rager am 8. 2. 2010 zu Fragen des Zustandekommens der RTW-Vor-Bauleitplanung wörtlich folgendes mitgeteilt hatte:

„… Von der Unteren Naturschutzbehörde und vom Bund Naturschutz liegen keine Stellungnahmen vor. …“

wurde seit dieser Zeit dahingehend recherchiert, ob und wann ggf. eine Aufforderung zu einer Stellungnahme als „Sonstiger Träger öffentlicher Belange“ erfolgt ist oder erfolgt sein könnte – ohne dass dabei evtl. noch notwendig werdende weitere Fragen zur Erfüllung der Voraussetzungen i. S. des §§ 4, 4 a BauGB… zunächst gestellt werden können und sollen.

Historischer Rückblick über die RTW-Bauleitplanung (Auszug)

1998:

28. 10. Das Forstamt KF ändert überraschenderweise – nach dem Wortlaut des Schreibens von FD Klocke lediglich auf Wunsch des Bürgermeisters der Gde. Germaringen, Herrn Kaspar Rager, die bis dahin RTW-planungsverhindernde forstamtliche Bewertung des RTW-Projekts. Am 24. 11. erlässt der Gemeinderat Germaringen den Satzungsbeschluss über den RTW-Bebauungsplan  vom 27. 9. 1998.

1999:

14.01. Öffentliche Erst-Bekanntmachung des RTW-Bebauungsplans unter der Bezeichnung „Nr. 19 Reifträgerweg“

2003:

14.03. Der Gemeinderat Germaringen gibt den RTW-Bebauungsplan – aus gegenwärtig  noch nicht nachvollziehbaren Gründen – ziemlich exakt 5 Jahre nach der Erst-Bekanntgabe – zum zweiten Male bekannt und setzt diesen – kurioserweise – rückwirkend zum 19. 1. 1999 in Kraft!?

Nachdem Unterlagen über die Beteiligung des BN als „Sonstiger Träger öffentlicher Belange“ in der BN-Geschäftsstelle Kaufbeuren nicht auffindbar sind und sich auch keinerlei sonstige Hinweise auf eine Aufforderung zu einer diesbezüglichen  Stellungnahme ergeben haben, müssen jetzt erstmals alle beteiligten Stellen und die Öffentlichkeit mit dem gesamten, immer unübersichtlicher werdenden Vorgang, der zunächst bis zum Kj. 1998, ggf. jedoch zeitlich noch weiter zurückgeführt werden muss, befasst werden.

Wir gehen nach dem gegenwärtigen Ermittlungs- und Kenntnisstand – immer vorbehaltlich neuer Erkenntnisse –  davon aus, der der BN seinerzeit keinerlei Aufforderung zu einer Stellungnahme zur RTW-Vor-Bauleitplanung erhalten hat.

gez. Peter Orendi gez. Karl Ilgenfritz gez. Michael Jahn

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